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Satzung folgt dem Alltag – Feuerwehr nimmt gelebte Praxis in Regelwerk auf

19.04.2016

Gelebte Praxis ist es schon lange, nun wird es auch in Paragrafen gegossen.
Aktuell knapp 15 Angehörige der freiwilligen Feuerwehr in Halberstadt und den Ortsteilen sind als so genannte Gastkameraden aktiv. Das bedeutet, sie leben auf dem Dorf, arbeiten in der Stadt und rücken dort zu Einsätzen mit aus, wenn tagsüber alarmiert wird.
Das geht natürlich auch umgekehrt, und über die Stadtgrenzen hinaus, sagt Jörg Kelle, Abteilungsleiter Feuerwehr der Stadtverwaltung. So gibt es Gastkameraden aus Wegeleben, aber auch Halberstädter, die in Wegeleben ihren Dienst versehen. Das Modell funktioniert seit gut 10 Jahren, und zwar problemlos, wie Kelle sagt. Dennoch tourt er derzeit mit einer geänderten Feuerwehr-Satzung durch die Ortschaftsräte und Ausschüsse, mit dem Ziel, das der Stadtrat am 28. April das neue Regelwerk beschließt.
Denn wirklich geklärt sind außerhalb des reinen Einsatzgeschehens die Rechte und Pflichten der Gastkameraden in den freiwilligen Wehren nicht. Das war den Halberstädtern bei Neuwahlen aufgefallen und soll korrigiert werden. Geklärt ist nun, das die Gastkameraden kein Stimmrecht haben, aber jederzeit in beratender Funktion an Sitzungen teilnehmen können. Auch zum Wehrleiter können sie in ihren Gastwehren nicht ernannt werden. Ohnehin werden Beförderungen nur in den jeweiligen Heimatwehren vorgenommen. Ihren Dienstrang nehmen sie selbstverständlich mit und werden bei Bedarf auch entsprechend eingesetzt.

Quelle: Volksstimme

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