Dramatische Szenen bei Wohnungsbrand

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14.09.2014

Dramatische Szenen haben sich bei einem Wohnungsbrand am Freitagnachmittag in Halberstadt abgespielt. Ein sieben Jahre altes Kind konnte sich nur mit einem beherzten Sprung aus etwa sieben Metern Höhe aus der brennenden Wohnung retten können. Der Junge wurde von zwei Rettern aufgefangen. Er und zwei weitere Helfer erlitten laut Polizei leichte Raugasvergiftungen.
Wie ein Polizeisprecher am Sonnabend mitteilte, war das Feuer am Freitag gegen 16.30 Uhr in der Heinrich-Julius-Straße 16 ausgebrochen. Passanten bemerkten wenig später eine Rauchentwicklung in einer Wohnung im ersten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses sowie ein am Fenster stehendes schreiendes Kind.
Zwei Helfer, ein 56-jähriger Deutscher sowie ein 27-jähriger in Halberstadt lebender Grieche, brachen die Wohnungstür auf und durchsuchten die stark verrauchte Wohnung nach Verletzten. Das zuvor am Fenster stehende Kind, ein siebenjähriger Junge, konnte zeitgleich von zwei weiteren Helfern, die sich unmittelbar am Haus befanden, zum Sprung aus etwa sieben Metern Höhe überredet werden. Beide Retter fingen das Kind auf.

Brandursache unklar Der 56- und der 27-Jährige, die in die brennende Wohnung vorgedrungen waren, erlitten leichte Rauchgasvergiftungen, die laut Polizei ambulant behandelt wurden. Der siebenjährige Junge wurde ebenfalls mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung sowie leichten Blessuren, die er vermutlich beim Sprung erlitten hatte, stationär im Krankenhaus aufgenommen.
Die Feuerwehren Halberstadt, Harsleben und Langenstein waren mit sechs Einsatzfahrzeugen und insgesamt 32 Kameraden vor Ort. Aufgrund des Brandes und der Löscharbeiten ist die Wohnung, die gegenwärtig von einer türkischen Familie bewohnt wird, nicht nutzbar. Die Brandursache ist laut Polizei bislang noch völlig. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund sei jedoch auszuschließen, sagte der Leitende Einsatzbeamte vom Dienst am Sonnabend.
Der Brandort sei beschlagnahmt worden, die weiteren Ermittlungen zur Brandursache sollen am Montag fortgesetzt werden. Auch die Höhe des Sachschadens sei bislang noch offen.

Quelle: Volksstimme

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